Verhaltenskodex für Skipper

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2024

1. Einhaltung der Vorschriften

Der Schiffsführer verpflichtet sich, alle im Schifffahrtsgebiet und für die geplante Tätigkeit geltenden Gesetze, Verordnungen und Gepflogenheiten sowie die in seinem Land und in dem Land, in dem das Boot registriert ist, geltenden Vorschriften einzuhalten.

Insbesondere garantiert der Skipper während der Durchführung der Erlebnisse seiner Crew, dass er im Besitz der erforderlichen Titel, Qualifikationen, Erlaubnisse und Genehmigungen für die Durchführung der vorgeschlagenen Aktivität ist.

Der Skipper garantiert außerdem, dass er für die ausgeübte Tätigkeit ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist.

2. Durchführung von Erfahrungen auf See

Der Skipper verpflichtet sich, das für die Segelerfahrungen eingesetzte Boot unter möglichst sicheren Bedingungen zu führen, indem er von Zeit zu Zeit seine eigenen Fähigkeiten und die der Besatzung, die Eigenschaften und den Zustand des Bootes, die Seebedingungen und die Wetter- und Seewettervorhersagen objektiv beurteilt und dementsprechend die geeigneten Vorkehrungen für den erfolgreichen Verlauf der Erfahrung trifft.

Vor jeder Abfahrt prüft der Skipper gewissenhaft, ob der Motor und alle Geräte und Einrichtungen an Bord voll funktionsfähig und effizient sind, um der Besatzung ein sicheres und optimal komfortables Reise- und Segelerlebnis zu ermöglichen.

3. Kommunikation mit der Besatzung

Der Skipper verpflichtet sich, allen an Bord befindlichen Personen vor dem Verlassen des Bootes die notwendigen Informationen über die Verhaltensregeln, die Verwendung der Ausrüstung an Bord, die Manöver, zu denen sie aufgefordert werden können, die Position und Verwendung der persönlichen und kollektiven Sicherheitsausrüstung und die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen zu geben.

Der Skipper als Ansprechpartner für die gesamte Besatzung verpflichtet sich, alle wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Organisation und dem Programm des Törns mitzuteilen, ihre Beweggründe mitzuteilen und nach Möglichkeit die Wünsche der Besatzungsmitglieder zu berücksichtigen. Insbesondere verpflichtet sich der Skipper, der Besatzung unverzüglich alle Ereignisse oder Bedingungen mitzuteilen, die zu Änderungen des Programms gegenüber dem ursprünglich festgelegten Programm führen, und der Besatzung diesbezüglich angemessene Gründe und Erklärungen zu liefern.

4. Umweltfreundlicher Tourismus und Respekt vor dem Meer

Sailsquare glaubt, dass die Umwelt ein gemeinsames und primäres Gut ist. Der Skipper verpflichtet sich daher, nicht nur alle geltenden Umweltschutzbestimmungen einzuhalten, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen, um die Erhaltung und den Schutz der Meeresumwelt zu gewährleisten.

Der Schiffsführer verpflichtet sich, Verhaltensweisen zu vermeiden, die der lokalen Umwelt schaden könnten, und er verpflichtet sich, den Menschen, die er an Bord beherbergt, eine Kultur des Umweltschutzes zu vermitteln.

In der Tat ist es die Pflicht eines jeden Schiffsführers, dafür zu sorgen, dass seine Besatzung die wichtigsten Umweltvorschriften einhält, indem er Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Besatzung ein möglichst vorbildliches Verhalten in Bezug auf die Energie- und Wasserversorgung, die Abfallbewirtschaftung, -sammlung und -entsorgung sowie die Einleitung von Stoffen ins Meer an den Tag legt, die das Wasser verschmutzen und die Meeresflora und -fauna schädigen können.

5. Verbreitung der Leidenschaft für das Meer und das Segeln

Die Sailsquare-Gemeinschaft besteht sowohl aus Personen, die sich bereits mit der Welt des Segelurlaubs befasst haben, als auch aus Neulingen, die diese Art von Erfahrung zum ersten Mal machen. Sailsquare fördert die Verbreitung der Leidenschaft für das Segeln und das Meer. Darüber hinaus setzt die Wahl des Segelns durch die Aufnahme von Personen an Bord eine angemessene und verantwortungsvolle Leitung der Gruppe durch den Skipper voraus sowie die Vermittlung von Werten, die das Zusammenleben von Menschen, die sich oft nicht kennen, auf engem Raum erleichtern können und die während der gesamten Dauer des Erlebnisses ihre Zeit miteinander teilen müssen.

6. Stornierungen

Im Falle einer schwerwiegenden Behinderung der Durchführung oder des Abschlusses eines Erlebnisses innerhalb der vorgesehenen Zeit ist es die Pflicht des Skippers, die Nutzer an Bord und Sailsquare unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese Maßnahmen ergreifen können, um eine alternative Lösung zu finden und so die Unannehmlichkeiten für die Crew zu minimieren.

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